Corona Update 20.8.21

Nachfolgend das  Corona Update vom 18.8./20.08.2021 durch das  Bistum Münster. Seit dem 20.08.2021 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten.
 
In $ 2 Abs. 7 ist vorgesehen, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften ein vergleichbares Schutzniveau sicherstellen, sodass die 3G-Regel noch nicht in Kraft treten wird. 
 
Grundsätzlich bleibt es daher bei folgenden Vorgaben:
 
  • Möglichkeit er Handhygiene muss gewährleistet sein
  • Regelmäßige Lüftung
  • Weihwasserbecken bleiben weiterhin geleert
  • Nach wie vor unterbleibt das Reichen der Hände zum Friedensgruß
  • Die eucharistischen Gaben bleiben bis zur Spendung der Kommunion abgedeckt
  • Weiterhin desinfiziert sich der Zelebrant vor der Verteilung der Kommunion an die Gläubigen die Hände
  • Während der Kommunionspendung trägt der Zelebrant und die Besucher die medizinische Maske
  • Mundkommunion kann nach der Handkommunion gereicht werden. Nach jeder Mundkommunion sind die 
  • Hände zu desinfizieren
Um es noch einmal klar zu formulieren: Eine 3G-Pflicht für Gottesdienste besteht nicht auch ab einer Inzidenz über 35. Änderungen können aufgrund steigendes Inzidenzzahlen durch den Kreis angewiesen werden.
 
Der Krisenstab beschließt, dass der Abstand von mindesten 1,5 m  ausnahmslos für alle Religionsausübungen in der Kirche bestehen bleibt, ausgenommen Wohn- und Lebensgemeinschaften. 
 
Eine medizinischen Maske  ist beim Gehen und dem Gemeindegesang zu tragen.  Am Sitzplatz kann die Maske entfernt werden.
 
Da die Erfahrung zeigt, dass dieses mit Maske und Gemeindegesang nicht funktioniert, aus diesem Grunde soll auf dem Liederzettel fett vermerkt werden:
 
BEIm GEHEN IN DER KIRCHE UND ZUM GEMEINDEGESANG IST EINE MED. MASKE ZU TRAGEN! 
 
Die Rückverfolgbarkeit bleibt in der St. Stephanus Kirche weiterhin über die Luca-App und dem blauen Zettel  bestehen.
 
Für die Nutzung des Pfarrheims durch Gruppen, Vereine und Verbände bleibt eigenständig jede Gruppe für die Einhaltung der 3G-Pflicht verantwortlich. Die Nutzer werden durch einen separaten Brief informiert.
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