Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist ab Freitag, 9. Juli 2021 gültig und mit Lockerungen in der Pfarrgemeinde St. Stephanus verbunden. Entscheidend dafür ist die Einführung einer neuen „Inzidenzstufe 0“ (7-Tages-Inzidenz von höchstens 10). Hier die Änderungen: Gottesdienste in geschlossenen Räumen – Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m entfällt. – Wenn im Land …




