Rückkehr zur Normalität – Neue Coronaschutzverordnung NRW

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist ab Freitag, 9. Juli 2021 gültig und mit Lockerungen in der Pfarrgemeinde St. Stephanus verbunden. Entscheidend dafür ist die Einführung einer neuen „Inzidenzstufe 0“ (7-Tages-Inzidenz von höchstens 10). Hier die Änderungen:

Gottesdienste in geschlossenen Räumen
– Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m entfällt.
– Wenn im Land NRW die Inzidenzstufe ebenfalls bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht, außer beim Kommunionempfang. Das Maskentragen bleibt empfohlen.
– Die Rückverfolgbarkeit entfällt.

Gemeindegesang
– Der erweiterte Mindestabstand von 2,0 m entfällt, und der Gesang kann wieder stattfinden.

Nutzung vom Pfarrheim
– Alle Einschränkungen zur Nutzung des Pfarrheims entfallen.

Kapellen
– Die Kapellen können alle wieder öffnen, außer im Krankenhaus; diese Öffnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Gerade der erfreulichen Lockerungen wegen bitten wir herzlich darum, weiterhin verantwortlich mit allen Rahmenbedingungen umzugehen, damit wir wie bisher dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus‘ – insbesondere der Delta-Variante – einzudämmen.

Der Krisenstab der Pfarrgemeinde St. Stephanus

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