Der Krisenstab der Pfarrgemeinde St. Stephanus teilt mit, dass aufgrund der Corona Schutzverordnung mit Stand vom 9.12.2021 des Landes NRW und der Vorgaben des Bistum Münster vom 25.11.2021 sowie den steigenden Inzidenzzahlen in Beckum mit sofortiger Wirkung nachfolgende Regelung für die Nutzung des Pfarrheims St. Stephanus gilt:
Für alle Gruppen gilt die 2G-Regelung, das heißt, die Räumlichkeiten dürfen nur noch von Personen und Gruppen mit dem Nachweis „Genesen und Geimpft“ genutzt werden. Für die Einhaltung und Kontrollen sind die jeweiligen Gruppenleiter etc. verantwortlich.
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Adventszeit und bleiben Sie bitte gesund.