(1.6.21) Das Bistum Münster teilte am 1. Juni mit, dass das Land NRW am 28.5.2021 die Corona-Schutzverordnung erneut aktualisiert hat. Demnach gilt für Freiluftgottesdienste keine Pflicht zur Rückverfolgbarkeit mehr, so dass die Registrierung über die blaue Karte oder die Luca-App entfällt. In den Gottesdiensten unter freiem Himmel ist das Singen mit Maske wieder erlaubt. Wenn gesungen wird, ist ein Mindestabstand von 2,0 m einzuhalten. Das gilt auch für Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft. Für Gottesdienste in der Kirche gelten weiterhin die bestehenden Regelungen (Registrierung, Maske, Einbahnverkehr, kein Gesang).