(1.6.21) Das Bistum Münster teilte am 1. Juni mit, dass das Land NRW am 28.5.2021 die Corona-Schutzverordnung erneut aktualisiert hat. Demnach gilt für Freiluftgottesdienste keine Pflicht zur Rückverfolgbarkeit mehr, so dass die Registrierung über die blaue Karte oder die Luca-App entfällt. In den Gottesdiensten unter freiem Himmel ist das Singen mit Maske wieder erlaubt. Wenn gesungen wird, ist ein Mindestabstand von 2,0 m einzuhalten. Das gilt auch für Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft. Für Gottesdienste in der Kirche gelten weiterhin die bestehenden Regelungen (Registrierung, Maske, Einbahnverkehr, kein Gesang).
Allmächtiger gütiger Gott und Vater.
Durch die Auferstehung Deines Sohnes Jesus Christus
hast Du dem Tod die Macht genommen
und sagst an allen Enden der Welt
das Leben an.
Dafür danken wir Dir und bitten Dich:
Mach uns bereit, diese Botschaft mit offenen Ohren zu hören,
nimm allen Kleinglauben und allen Zweifel von uns,
lass uns einstimmen in das Osterlob Deiner Zeugen:
Christus ist erstanden!
Auf ihn hoffen wir in Zeit und Ewigkeit.