Corona-Info

Aktuelle Corona-Bestimmungen in der Pfarrgemeinde St. Stephanus ab 9.4.2022

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW und den Mitteilungen des Bistums Münster teilt der Krisenstab der Pfarrgemeinde St. Stephanus ab dem 9.4.2022 folgende Regelungen für die Gemeinde mit:

Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen mehr (weder den 2G- noch den 3G-Regeln). Somit entfallen auch die Abstandsregelungen von 1,5 m, und die Bänke sind wieder alle freigegeben.

Die Maskenpflicht entfällt und ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen oder beim Verlassen des Kirchenraumes vorgeschrieben. Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen.

Der Krisenstab möchte jedoch dringend die Empfehlung aussprechen, dass aus Fürsorge gegenüber den Mitmenschen und den Mitarbeitern weiterhin auf Abstand geachtet werden sollte und die Maske möglichst freiwillig getragen wird. Ein Hinweis wird am Eingang zu finden sein.

Chöre, Gesangsensembles und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.

Weiterhin ist eine Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung für die Kommunionspender-/innen vorgesehen, die auch eine Maske tragen werden. Die Gottesdienstteilnehmer, die die Mundkommunion empfangen möchten, können diese ganz am Schluss der Kommunionausteilung erhalten.

Die Weihwasserbecken können ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt werden, und an den Osterfeiertagen erfolgt auch die Besprengung der Gemeinde.

Die Kollektenkörbe bleiben weiterhin an den Ausgängen stehen und werden nicht durch die Bänke gereicht. Der Eingang der Kirche bleibt weiterhin über die Glastür hinten und die Ausgänge über das Brautportal und am Ausgang der Sakramentskapelle. Die Türen werden nach den Gottesdiensten zur Belüftung geöffnet.

Im Beichtzimmer und in der Sakristei gilt weiterhin Maskenpflicht, da aufgrund der engen Räumlichkeit eine Nutzung ohne nicht möglich ist.
Die Liebfrauenkapelle, die Quirinuskapelle und die Marienkapelle (Hammhäuschen) können wieder genutzt werden. Auch hier gilt die Empfehlung für das Tragen der Maske. Für die Krankenhauskapelle gelten die Regelungen des Elisabeth-Hospitals.

Der Krisenstab möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Corona-Pandemie noch nicht beendet ist und alle fürsorglich und verantwortlich mit diesen Regelungen umgehen sollten.

Der Krisenstab der Pfarrgemeine St. Stephanus

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