(26.7.21) Das Land NRW hat ab heute neue Regeln zur erreichten Inzidenzstufe 1 erlassen. Hier die ab sofort gültigen Vorgaben für die katholischen Kirchengemeinden:
– Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten (Kirche, Pfarrheim und Pfarrbüro; Nutzung Luca-App oder blaue Registrierungskarte).
– Die Gottesdienstteilnehmer tragen eine medizinische Maske am Platz, es sei denn, es handelt es sich um große, gut durchlüftete Räume. Das ist in der Stephanus-Kirche gegeben und somit nur beim Ein- und Ausgang notwendig.
– Der Gemeindegesang richtet sich nach der Inzidenzstufe des Kreises. In der Inzidenzstufe 0 kann weiterhin ohne Einschränkung gesungen werden.
– Die Abstandsregelung bei Inzidenzstufe 0 auf Kreisebene entfällt; ein Mindestabstand wird empfohlen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Der Krisenstab der Pfarrgemeinde St. Stephanus