Hier die aktuellen Regelungen des Bistums Münster nach Abstimmung mit der Landesregierung gültig ab 5.10.2021:
Auf Grund vermehrter Nachfragen weisen wir noch einmal auf die nach wie vor geltenden Regelungen für Gottesdienste hin:
1. Gottesdienste fallen nicht unter die 3G-Regelungen.
2. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu gewährleisten (auch für Chormitglieder)
3. Ausnahmen bilden Wohn- und Lebensgemeinschaften.
4. Es besteht Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
4. Es besteht auch Maskenpflicht beim Gemeindegesang.
Sondergottesdienste (wie z. B. Trauungen, Taufen, Erstkommunion, Firmung)
1. 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet ([negativer Antigen-Schnelltest]) kann angewendet werden.
2. Wenn die 3G-Regelung angewendet wird, muss kein Abstand zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden.
3. Soll ohne Maske gesungen werden, müssen nicht-immunisierte Personen einen negativen Antigen-Schnelltest, der höchstens sechs Stunden zurückliegt, vorlegen (vgl. §3 Abs. 2 Nr. 13).
4. Die Nachweise werden vor dem Beginn des Gottesdienstes kontrolliert.
Gemeinsames Singen im Innenraum ist weiterhin möglich, wenn
1. entweder alle Mitfeiernden Maske tragen oder
2. alle Mitfeiernden getestet, geimpft oder genesen sind. In dem Fall kann auch ohne Maske gesungen werden. Für den Test genügt – anders als bisher – ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest), der nicht älter als sechs Stunden sein darf.